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Abfallarten

Die DELA GmbH ist grundsätzlich befugt, alle Abfälle nach AVV (Europäische Abfallverzeichnisverordnung ) zu sammeln/befördern.

Da jedoch Bauabfälle die umfangreichste Abfallfraktion im Rahmen unserer Tätigkeit darstellen und es immer wieder zu Mißverständnissen bei Bestellungen kommt, werden nun nachfolgend die gängigen Abfallarten näher beschrieben:

AVV 170101-103 (Bauschutt):            
Mauerwerk mit Putz-/Mörtelresten, Fliesen, Pflastersteine, Porzellan, Dachziegel, Keramik (Waschbecken etc.) zerkleinert. Dabei darf die Kantenlänge von 60cm nicht überschritten werden. Zur Bauschuttfraktion gehören keine Leichtbaustoffe wie Rigips oder Yton. Verunreinigungen durch Styropor, Boden etc. führen zu einer Preiserhöhung.

AVV 170504 (Boden):            
Hierbei wird zwischen steinfreiem Sandboden und Boden mit Steinen bzw. Lehmboden unterschieden. Verunreinigungen jedweder Art führen auch hier zu einer Preiserhöhung.

AVV 170201 (Holz/ohne schädliche Verunreinigungen):            
Holz wird entsprechend der Altholzverordnung in 4 Klassen eingeteilt:  

A I: z.B. Späne, Möbel und Paletten aus naturbelassenem Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz aus Herstellung nach 1989)

A II: z.B. Verschnitt, Späne aus behandeltem Holz/Holzwerkstoffen, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Schalhölzer, Dielen, Deckenpaneele ohne schädliche Verunreinigungen

A III: z.B. Möbel, verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert, Altholz aus Sperrmüll, sonstige Paletten mit Verbundmaterialien

AVV 170204 (Holz/mit schädlichen Verunreinigungen):            
A IV: z.B. Kabeltrommeln aus Vollholz aus Herstellung vor 1989, Konstruktionshölzer, Fenster, Außentüren, imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich

Unter die Holz-Abfallarten fallen z. B. keine Baumstämme und Holzscheite (Grünabfall) oder Laminat (Kunststoff). Verunreinigungen durch Mischung mit anderen Abfällen führen zu einer Peiserhöhung.

AVV 170904 (gemischte Bau-/Abbruchabfälle):       
Es dürfen diverse Abfälle miteinander vermischt werden, z. B. Schutt mit Holz, Folie, Boden und Grünabfall. Nicht zulässig ist dagegen das Einladen von vollen Farbeimern, Lacken etc., Elektrogeräten jeder Art, Leuchtstoffröhren, Sonderabfällen wie Dachpappe und Eternit/Asbest. Im Zweifelsfall bitten wir Sie uns zu fragen.                

Abfall trennen - lohnt sich das?     

Bei größeren Mengen (Wohnungsrenovierung etc.) lohnt es sich auf jeden Fall, den Abfall in verschiedene Fraktionen wie Schutt, Holz, Rigips u.s.w. zu trennen. Im Regelfall ist der Bauschuttanteil relativ hoch, so daß die Gestellung eines separaten Containers für Bauschutt (AVV 170101-103) sinnvoll ist. Die restlichen Abfälle können dann z. B. in einen Container für Baumischabfall (AVV 170904) geladen (oder sogar noch weiter getrennt) werden. Der Vorteil: Die kostengünstige Bauschuttfraktion und der teurere restliche Baumischabfall werden getrennt berechnet - so wird gespart.

Ihre Ansprechpartner für Ihre Containerbestellung:
Ricarda Rüßmann Tel: 02362/6070-15 oder per Email: r.ruessmann(at)delagmbh.de
Andreas Bilinski Tel: 02362/6070-10 oder per Email: a.bilinski(at)delagmbh.de
Fax: 02362/6070-19

DELA GmbH Recycling Solutions | Gottlieb-Daimler-Str. 33 | 46282 Dorsten | Tel 02362 6070-0 | info@dela-recycling.de