Button Print

Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines zur Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DELA GmbH. Anderslautende oder widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber erkennen wir nicht an. Individuelle Absprachen oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Abzeichnung durch den Geschäftsführer oder seinen Vertreter.

§2 Vertrag

Der Vertrag kommt entweder mündlich durch eine übereinstimmende Willenserklärung oder schriftlich durch Bestellung und Auftragsbestätigung zustande.

§3 Containergestellung-, abholung/Haftung

In der Grundgebühr für einen Container ist das Entgelt für dessen An- und Abfahrt enthalten. Liegt ein Zeitraum von mehr als 5 Tagen zwischen An- und Abfahrt, so wird zusätzliche Standmiete erhoben. Die Kippgebühren werden extra berechnet.

Für die Anlieferung und Abholung des Containers zu einer bestimmten Tageszeit kann keine Garantie übernommen werden. Aus einer Verspätung kann keine Forderung hergeleitet werden.

Für die Aufstellung des Containers ist der Besteller verantwortlich. Er bestimmt den Aufstellort, wobei die örtlichen und rechtlichen Vorschriften über die Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze zu beachten sind. Sofern eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, hat der Auftraggeber diese auf eigenen Namen und eigene Rechnung zu benatragen und auf Verlangen vorzulegen.

Der Auftraggeber hat sowohl bei der Anlieferung des Containers, wie bei der Abholung eine Unterschrift auf dem Lieferschein zu leisten.

Für Beschädigungen an Hofflächen, Einfahrten, Straßen, Bäumen u.s.w., welche durch Befahren, Absetzen und Aufnehmen des Containers entstehen können, übernehmen wir keine Haftung, ebensowenig wie für unsachgemäße Handhabung der Container durch den Auftraggeber. Eine Haftung unsererseits bezieht sich uneingeschränkt nur auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Tatbestände.

Der Aufstellort muß so gelegen sein, daß er für die Containerfahrzeuge ohne besondere Schwierigkeiten erreichbar ist. Für evtl. entstehende Schäden am Bodenbelag haftet der Besteller. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Besteller bis zur Abholung des Containers, auch wenn sich die Abholung verzögert. Darüber hinaus ist der Besteller verpflichtet, die Container durch Lampen oder auf andere Weise abzusichern, soweit dies zur Vermeidung einer Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs erforderlich ist. Alle aus der Verkehrssicherungspflicht entstehenden Folgen gehen zu Lasten des Bestellers.

Die Kosten für zusätzliche Leistungen erfolgen nach den betriebsüblichen Sätzen, deren Höhe wir nach unserem Ermessen bestimmen. Sollte eine Abholung aus nachfolgenden Gründen nicht möglich sein, muß eine Fehlfahrt berechnet werden (Container ist überladen - über die Ladekante hinaus -, Container ist aufgrund von Hindernissen nicht erreichbar - geparkte Fahrzeuge, Baumaterialien etc. -, Einrichtungen zur Befüllung des Containers sind nicht demontiert - Schuttrutsche etc.).

Die Abholung, der Tausch, die Leerung und das Umsetzen innerhalb von Baustellen, der bei uns bestellten Container erfolgt auch ausschließlich durch uns.

Bei Abholung des Containers garantiert der Auftraggeber eine freie Zugänglichkeit. Sollte dies nicht gewährleistet sein, behalten wir uns vor, die Doppelanfahrt zu berechnen.

§4 Befüllung der/Umgang mit den Container(n)

Es ist nur zulässig solche Stoffe in den Container zu laden, die im Sinne des Gesetzes als Abfall oder Wirtschaftsgut gelten. Es ist grundsätzlich verboten, ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmers solche Abfälle in den Container zu füllen, die nach Art und Beschaffenheit oder dergleichen in besonderem Maße umweltgefährdende, radioaktive, krebserregende oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder hervorbringen können. Sollte der Verdacht auf eine Schadstoffbelastung des Materials bestehen (z. B. Abfälle aus Altlastengebieten), bitten wir Sie vorher Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Sie über die ggf. erforderlichen Vorgänge (Analysen, Anträge bei Behörden u.s.w.) informieren bzw. Sie dabei unterstützen können.

Der Auftraggeber ist grundsätzlich für den Inhalt und die korrekte Angabe des eingeladenen Materials verantwortlich. Sollte festgestellt werden, daß das angegebene Material nicht mit dem Inhalt des Containers übereinstimmt, behalten wir uns vor, notwendige Maßnahmen auf Kosten des Auftraggebers zu treffen. Eine Annahme des Materials kann auch durch uns verweigert werden.

Die Container sind sorgfältig zu behandeln, das Umsetzen der Container mit Baggern, Radladern, Gabelstaplern, von Hand usw. ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung werden die Kosten für die Reparatur oder die Bergung (bei umsetzen der Container auf nicht zugängliche oder nicht befahrbare Flächen z.B. Rasen, Acker oder das Heranrücken der Container an Wände, Anlagen, Arbeitsräume oder Gerüste) werden an Sie weitergegeben. Es darf nichts in den Containern verbrannt werden. Für Beschädigungen oder Verschmutzungen auf Grund unsachgemäßer Handhabung haftet der Besteller. Der Behälter darf nicht überladen werden (eine erforderliche Umladung geht zu Lasten des Kunden), damit während der Fahrt keine Ladung herunterfällt. Den Container bitte nur bis zur Ladekante befüllen und gleichmäßig beladen.

§5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug (kein Skonto). Anderslautende Vereinbarungen sind schriftlich durch den Geschäftsführer oder seinen Vertreter zu bestätigen. Die in den Rechnungen aufgeführten Preise sind Nettopreise, die sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen. Für die zahlungstechnische Vergütung (z. B. Erstattung für übernommene Abfälle wie Schrott bzw. Wirtschaftsgüter) benötigen wir die Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer. Grundsätzlich wird jede Zahlung mit der ältesten offenen Rechnung verbucht.

Mit der Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.

Ihre Ansprechpartner für Ihre Containerbestellung:
Ricarda Rüßmann Tel: 02362/6070-15 oder per Email: r.ruessmann(at)delagmbh.de
Andreas Bilinski Tel: 02362/6070-10 oder per Email: a.bilinski(at)delagmbh.de
Fax: 02362/6070-19

DELA GmbH Recycling Solutions | Gottlieb-Daimler-Str. 33 | 46282 Dorsten | Tel 02362 6070-0 | info@dela-recycling.de